Objektdetails
Solingen Bäckerei und Café zu verkaufen
Bäckerei in Solingen
| Kurzbeschreibung | ||
|---|---|---|
| Objekt-ID | RWI 1205 | |
| Objektart | Bäckerei | |
| Plz. u. Ort | Solingen | |
| Gesamtfläche in m² | - | |
| Zulieferung | von vorne | |
| Fahrtzeit zum nächsten Hauptbahnhof | 10 Minuten | |
| Miet-/Kaufobjekt |
Miete |
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| Miete | 790,00 | |
| Miete Anmerkungen | inkl. Nebenkosten | |
| Ablösesumme | auf Anfrage | |
| Kaution |
keine |
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| Toilette |
ja |
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| Objektzustand |
gepflegt |
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| Energieausweis |
- |
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| Energieausweistyp |
Verbrauchsausweis |
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| Wesentlicher Energieträger |
Gas |
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| Verfügbar ab | nach Vereinbarung | |
| Makler-Courtage | Für den Nachweis / die Vermittlung dieser Geschäftsgelegenheit ist vom anfragenden Maklerkunden / Mietinteressenten eine Makler-Courtage in Höhe von drei Nettomonatskaltmieten zzgl. 19% MwSt. zu zahlen, sollte es zum Abschluss eines Kaufvertrages (Ablöse für Inventar) und/oder Mietvertrages kommen. | |
Objekt auf einen Blick
Kurzbeschreibung
Überblick
Objektbeschreibung
Dieser Backwarenverkaufsladen mit Café und kleinem Aussenbereich ist für Passanten und Autofahrer sehr gut sichtbar.
Zu den Kunden gehören die Mitarbeiter der zahlreichen in der Umgebung ansässigen Unternehmen, Schüler und die Bewohner in unmittelbarer Nähe des Objekts.
Das Verkehrsaufkommen ist als überdurchschnittlich zu beurteilen. Samstags und Sonntags ist immer sehr viel zu tun und natürlich in der Woche in den frühen Morgenstunden.
Vor dem Objekt gibt es eigene Kundenparkplätze.
Details
Ausstattung
Standort
Lage
Geldwäschegesetz
Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme, die höher als €10.000,- ist oder bei der die Pacht mehr als €10.000,- im Monat beträgt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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