Objektdetails
Grosszügige SB-Bäckerei in A-Lage von Leverkusen - Objekt ist bereits vermietet!
SB-Bäckerei in Leverkusen
Objekt auf einen Blick
Kurzbeschreibung
Objekt auf einen Blick
Kurzbeschreibung
Überblick
Objektbeschreibung
Bei dieser Gewerbeimmobilie handelt es sich um eine vollständig ausgestattete SB-Bäckerei (technische Geräte, Theke, Bestuhlung, Tische, grosser Kühlraum, Salattheken, Spülmaschine, etc.). Sie könnten morgen schon anfangen Ihre eigene SB-Bäckerei zu eröffnen.
Die Gewerbeeinheit macht einen hervorragenden und sauberen Eindruck! Eröffnen Sie jetzt Ihren eigenen Backshop.
Vor dem Ladenlokal können Tische und Stühle platziert werden. Schirme und Markise vorhanden.
Grosse Fensterfront mit einer Breite von ca. 12m. Die Fensterfront des Ladens kann per Falttüranlage grosszügig geöffnet werden.
Details
Ausstattung
Standort
Lage
Geldwäschegesetz
Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme, die höher als €10.000,- ist oder bei der die Pacht mehr als €10.000,- im Monat beträgt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Geldwäschegesetz
Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme, die höher als €10.000,- ist oder bei der die Pacht mehr als €10.000,- im Monat beträgt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Weitere Eindrücke
Objektfotos
